Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Versetzung zu zentralem Personalmanagement
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 Abs 1 S 2 StPoolG BE
Versetzung zum Stellenpool; Zuordnung zum Personalüberhang; Stellenstreichung; Organisationsentscheidung; Willkür; haushaltsrechtliche Einsparvorgaben; Wegfall oder Verlagerung von Aufgaben; dauerhafte Rückabordnung; LARoV - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP, Stellenpool) in Berlin; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Beamten zum Personalüberhang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPG § 1 Abs. 1 S. 2; StPG § 1 Abs. 2 S. 3
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP, Stellenpool) in Berlin; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Beamten zum Personalüberhang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.06.2009 - 36 A 151.06
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09
Vollständig nachgeprüft wird dagegen, ob das Beschäftigungsbedürfnis tatsächlich entfallen ist (vgl. BAG, Urteil von 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - juris Rn. 19).Unzulässig sind insbesondere sog. "Austauschkündigungen", bei denen nicht die Beschäftigungsmöglichkeit entfällt, sondern lediglich ein Arbeitnehmer durch einen anderen, etwa einen Leiharbeiter, ersetzt wird (vgl. BAG, Urteile von 26. September 1996, a.a.O., Rn. 22 …und vom 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 -, juris Rn. 25).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 15.04
Versetzungen von Beamten zum Stellenpool rechtmäßig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09
Der Rechtsbehelf gegen die Versetzung eröffnet die inzidente Überprüfung der logisch vorrangigen Zuordnung zum Personalüberhang (Urteil des Senats vom 14. November 2006 - OVG 4 B 15.04 - juris, Rn. 51).Diese "vorgelagerte" Entscheidung ist - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu behördeninternen Organisationsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199, 201 f. mit weiteren zahlreichen Nachweisen;… Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, juris Rn. 5) allein daraufhin überprüfbar, ob die Gründe des Dienstherrn für diese Entscheidung willkürlich sind (Senatsurteil vom 14. November 2006, a.a.O., Rn. 53).
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08
Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09
Unzulässig sind insbesondere sog. "Austauschkündigungen", bei denen nicht die Beschäftigungsmöglichkeit entfällt, sondern lediglich ein Arbeitnehmer durch einen anderen, etwa einen Leiharbeiter, ersetzt wird (…vgl. BAG, Urteile von 26. September 1996, a.a.O., Rn. 22 und vom 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 -, juris Rn. 25).
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09
Diese "vorgelagerte" Entscheidung ist - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu behördeninternen Organisationsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199, 201 f. mit weiteren zahlreichen Nachweisen;… Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, juris Rn. 5) allein daraufhin überprüfbar, ob die Gründe des Dienstherrn für diese Entscheidung willkürlich sind (…Senatsurteil vom 14. November 2006, a.a.O., Rn. 53). - BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07
Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09
Offen bleiben kann ferner, ob das Stellenpoolgesetz gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 8.07 -, juris Rn. 10 ff., insbes. - BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09
Diese "vorgelagerte" Entscheidung ist - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu behördeninternen Organisationsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199, 201 f. mit weiteren zahlreichen Nachweisen; Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, juris Rn. 5) allein daraufhin überprüfbar, ob die Gründe des Dienstherrn für diese Entscheidung willkürlich sind (…Senatsurteil vom 14. November 2006, a.a.O., Rn. 53). - VG Berlin, 27.05.2009 - 5 A 50.07
Normenkontrolle - Versetzung zum Stellenpool
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 4 B 63.09
Eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 2 Satz 3 StPG obliegt letztlich dem Bundesverfassungsgericht, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin entsprechende Vorlagebeschlüsse nach Art. 100 Abs. 1 GG verkündet hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2009 - VG 5 A 50.07 - juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 25 Sa 657/12
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsübergang - Widerspruchsfrist - …
So hat der seinerzeit federführende Finanzsenator vor dem Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung erklärt, der Stellenpool nehme von ihren Aufgaben freigestellte Mitarbeiter auf, die in einem Unternehmen betriebsbedingt gekündigt würden und die in der Verwaltung keinen Arbeitsplatz mehr hätten (Sitzung am 6. November 2003, Wortprotokoll Recht 15/29, S. 13 f. zitiert nach OVG Berlin-Brandenburg - OVG 4 B 63.09 - juris Rn 15). - LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 26 Sa 658/12
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsübergang - Widerspruchsfrist
Jedenfalls führte der seinerzeit im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens federführende Finanzsenator vor dem Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung aus, der Stellenpool nehme von ihren Aufgaben freigestellte Mitarbeiter auf, die in einem Unternehmen betriebsbedingt gekündigt würden und die in der Verwaltung keinen Arbeitsplatz mehr hätten (Sitzung am 6. November 2003, Wortprotokoll Recht 15/29, S. 13 f., zitiert nach OVG Berlin-Brandenburg - 9. Juni 2011 - OVG 4 B 63.09, Rn. 15).